Rechtsanwalt Sebastian Steller

Rechtsanwalt Sebastian Steller wurde nach Ende der zweiten juristischen Staatsprüfung erstmals 2010 zur Anwaltschaft zugelassen. Er ist-soweit als Haftungshinweis- als freier Mitarbeiter tätig.

Nach einer anschließenden Tätigkeit für einen namhaften Versicherer erfolgte die erneute Zulassung zur Rechtsanwaltschaft im März 2014.

Rechtsanwalt Sebastian Steller ist Mitglied der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken und arbeitet schwerpunktmäßig im Bereich des Zivilrechts und Gesellschaftsrechtes, sowie im Bereich des Verkehrsrechtes gem. § 4 Fachanwaltsordnung.

 

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