Zu unseren Dienstleistungen gehört nicht nur die gerichtliche Interessenwahrnehmung vor Oberlandes- und Landgerichten sowie den Amtsgerichten und sonstigen Fachgerichten, sondern auch die Beratung und Vertretung.
Im Vordergrund steht hierbei jedoch die Streitvermeidung. Im Rahmen der außergerichtlichen Tätigkeit lässt sich oftmals eine einvernehmliche, den beiderseitigen Interessen gerecht werdende Lösung finden, aber auch, den Mandanten durch zielgerichtete Beratung bereits im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor möglichem Schaden zu bewahren.
Gerade in diesem Bereich machen wir uns unsere enge Zusammenarbeit mit Angehörigen der steuerberatenden Berufe, sowie Unternehmensberatern zu Nutze um, unsere wirtschaftsrechtliche Kompetenz und Erfahrung auf gesellschafts- und vertragsrechtlichem Gebiet effizient zu ergänzen. Vor allem im Bereich des Unternehmens- und Gesellschaftsrechts sind hier neben rechtlichen Aspekten insbesondere auch unternehmerische und wirtschaftliche Gesichtspunkte zu berücksichtigen, da eine Auseinandersetzung vor Gericht für ein Unternehmen nicht immer die beste Lösung darstellt.
Unsere Zusammenarbeit mit Steuer- und Unternehmensberatern kommt insbesondere bei der erbrechtlichen Gestaltung zum Tragen. Insbesondere bei großen Vermögen ist minutiöse erbrechtliche Gestaltung unablässig, die neben juristischen Kenntnissen des Erbrechts auch Kenntnisse des Steuerrechts erfordert. Insbesondere im Bereich der Erbschaftssteuer führen Fehlplanungen oftmals zur Zerschlagung des Familienbesitzes, um anfallende Erbschaftssteuern zahlen zu können. Im Bereich der Unternehmensnachfolge sind die Anforderungen, die an eine rechtzeitige Planung zu stellen sind, noch höher und können auf zuverlässige Art und Weise nur durch eine enge Zusammenarbeit von Rechtsanwälten, Steuer- und Unternehmensberatern in Abstimmung mit dem jeweiligen Unternehmen bewältigt werden.
Aus diesem Grund sind wir die richtigen Ansprechpartner für alle Rechtsfragen, die sowohl mit Unternehmen jeglicher Größenordnung als auch mit Privatpersonen und Verbrauchern zusammenhängen.
Bei unserer Arbeit bedienen wir uns modernster Technik, um einen Zugriff auf die aktuellste Rechtsprechung, sowie spezielle juristische Fachinformationsdienste zu gewährleisten und um uns mit der uns angeschlossenen Steuer- und Unternehmensberatung in steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen direkt zu besprechen. So können wir nicht nur schnell und effektiv juristisch fundierte Lösungsmöglichkeiten anbieten, bereits vorgerichtlich das Klagerisiko einzuschätzen und so Ihr Kostenrisiko minimieren, sondern auch jenseits juristischer Fragestellungen praktikable und interessengerechte Lösungen finden.
Da auch in der Juristerei Stillstand Rückschritt bedeutet, und die Beachtung der aktuelle Entwicklungen von höchster Bedeutung sind, nehmen wir regelmäßig an Weiterbildungen und juristischen Fachseminaren teil. Durch den Erwerb spezieller Fachkenntnisse und zusätzlicher Qualifikationen, diverser Fachanwaltschaften, werden wir den Erwartungen unserer Mandanten durch eine umfassende Beratung, Betreuung und Vertretung vor Gericht gerecht.
Bei Privatpersonen rückt die Vereinbarung fester anwaltlicher Honorare immer mehr in den Vordergrund. Die von uns vertretenen Unternehmen machen bereits seit geraumer Zeit Gebrauch vom Abschluss fortlaufender Beratungsverträge mit unserer Kanzlei, sozusagen eine Flatrate für Unternehmen.